Frankreich: Die Wahrheit über die Abtreibung zu sagen, kann teuer werden

Dieses Bild kann 100.000 Euro kosten
Die Französische unabhängige Aufsichtsbehörde für audiovisuelle und digitale Kommunikation (Autorité de régulation de la communication audiovisuelle et numérique (ARCOM)), die für die „Einhaltung der Verpflichtungen zur Ausstrahlung oder Ausstellung von audiovisuellen und filmischen Werken“ zuständig ist, verhängte eine hohe Geldstrafe gegen eine Sendung, die auf dem am zweithäufigsten gesehenen Nachrichtensender in Frankreich, CNEWS, ausgestrahlt wurde.
Am 25. Februar 2024 hatte der Moderator in der auf CNEWS ausgestrahlten religiösen Sendung „En quête d'esprit“ [Auf der Suche nach dem Geist, Anm. d. Red.] an eine Angabe der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erinnert, die auf deren französischer Website who.int datiert vom 25. November 2021 nachzulesen ist: „Ungefähr 73 Millionen induzierte Abtreibungen finden jedes Jahr weltweit statt.“
Die angegebenen Daten sind ganz offensichtlich unwiderlegbar. Derart publiziert und mit der WHO im Hintergrund, scheint es unmöglich, die Daten abzustreiten. Dennoch ist es zumindest in Frankreich nicht erlaubt, diese Zahlen als das zu bewerten, was sie wirklich sind, nämlich die Bilanz von 73 Millionen getöteten Kindern. Abtreibung wird auf derselben Seite der WHO übrigens als „eine häufige Gesundheitsintervention“ dargestellt.
In der oben genannten TV-Sendung hatte der Moderator behauptet, dass Abtreibung „die häufigste Todesursache in der Welt“ sei. In der Tat haben die Vereinten Nationen für das Jahr 2022 67,1 Millionen „natürliche“ Todesfälle gezählt. Zweifellos ist Abtreibung also nach den offiziellen Zahlen anerkannter internationaler Institutionen die häufigste Todesursache in der Welt. Dies so darzustellen, ist allerdings mittlerweile strafbewehrt.
Unmittelbar nach der Sendung mussten der Sender und der Moderator einen sogenannten Shitstorm durch die Presse ertragen, Das Argument der Medien war, dass Abtreibung nicht als „Todesursache“ betrachtet werden dürfe, weil der Fötus nicht als lebendes Kind zu betrachten sei. Der damalige Gesundheitsminister nutzte die Gelegenheit sogar, um die Aufnahme der Abtreibung in die Verfassung zu rechtfertigen.
Unter dem öffentlichen Druck nahm der Sender schließlich seine Aussage zurück und entschuldigte sich, indem er die Fakten als (Recherche-)„Fehler“ darstellte. Diese Entschuldigung reichte jedoch nicht aus, um die Verurteilung des Senders durch die ARCOM zu verhindern: Das Urteil fiel am 13. November, und CNEWS muss nun eine satte Geldstrafe in Höhe von sage und schreibe 100.000 Euro zahlen.
Jean-Marie Le Mené, Präsident der Jérôme-Lejeune-Stiftung, die sich gegen die selektive Abtreibungspraxis und die Legalisierung von Abtreibung im Allgemeinen wendet, kommentiert den Vorgang in einem Artikel in der Presse vom 20. November: „Nachdem das menschliche Leben entweiht wurde, indem die Abtreibung zu verfassungsmäßig garantiertem Recht erhoben wurde, wird die Art und Weise, wie darüber gesprochen wird, der Orwellschen Logik des Wahrheitsministeriums folgen.“ Und er fügt hinzu: „Damit sie [die Abtreibung] mit gutem Gewissen durchgeführt werden kann, ist es also verboten, zu sagen, dass die Abtreibung Leben nimmt. Denn andernfalls bricht die Argumentationsbasis des Systems zusammen.“
Die ARCOM folgt einer Logik ideologisch verblendeter Abtreibungsbefürworter: Nach den Demonstrationsverboten vor Abtreibungskliniken und der Überwachung von Pro-Life-Websites, die der Desinformation beschuldigt werden, ist es nun verboten zu sagen, dass es Abtreibungshäuser gibt. Diese sind vielmehr „Gesundheitszentren“, in denen niemand getötet wird.
(Quellen: Valeurs Actuelles/Le Salon Beige – FSSPX.Actualités)