Ein großes Geschenk für die Armen Seelen: Unsere Gebete im Monat November

Quelle: Distrikt Deutschland

Das Kirchenrecht erklärt den Ablass wie folgt  – Ablass ist der Nachlass zeitlicher Strafe vor Gott für Sünden, deren Schuld schon getilgt ist; ihn erlangt der entsprechend disponierte Gläubige unter bestimmten festgelegten Voraussetzungen durch die Hilfe der Kirche, die im Dienst an der Erlösung den Schatz der Sühneleistungen Christi und der Heiligen autoritativ verwaltet und zuwendet. 

Der Gläubige, der in Sünde gefallen ist, muss jede schwere Sünde beichten. Wenn er in der Beichte die Lossprechung erhält, wird seine Schuld vor Gott getilgt. Dann bleibt noch, dass er zur Besserung seine verdiente Strafe ableistet. Das geschieht in diesem Leben durch Gebet und Opfer oder durch einen Ablass.

Den Verstorbenen, die in der Gnade Gottes aus diesem Leben scheiden, jedoch noch Sündenstrafen im Fegfeuer (Purgatorium, Reinigungsort) erleiden müssen, können wir fürbittweise Ablässe zukommen lassen.

Bedingungen für den Ablass

Um diese große Gnade zu erhalten, ist es notwendig, dass der Gläubige 

  • sich im Stand der Gnade befindet,
  • frei ist von jeglicher Anhänglichkeit an die Sünde, auch an die lässliche Sünde,
  • er zeitnah das Sakrament der Beichte empfangen hat oder empfangen wird,
  • er würdig das Sakrament der Eucharistie in diesem Anliegen empfängt,
  • das vorgeschriebene Ablasswerk verrichtet (beispielsweise der Besuch des Friedhofs),
  • und die vorgeschriebenen Gebete in der Meinung des Heiligen Vaters betet.
     

Beichte

Zum Erwerb mehrerer vollkommener Ablässe reicht eine sakramentale Beichte aus. Diese sollte im Zeitraum von „ungefähr 20 Tagen vorher oder nachher" (nach der alten Ordnung acht Tage) abgelegt werden. Es ist vorteilhaft, jedoch nicht notwendig, dass die sakramentale Beichte am selben Tag vorgenommen werden, an dem auch das Ablasswerk vollbracht wird.

Wer alle vier bis sechs Wochen beichtet, kann täglich einen vollkommenen Ablass gewinnen, wenn er im Stand der Gnade ist und die anderen Bedingungen erfüllt. Dies ist ein Segen, der sich aus der regelmäßigen Beichtpraxis ergibt, z.B. jeweils am Monatsanfang am Herz-Jesu-Freitag oder Herz-Maria-Sühnesamstag. 

Kommunion

Für jeden vollkommenen Ablass wird jedoch je ein eigener Empfang der heiligen Kommunion und ein eigenes Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters verlangt.

Zuwendung der Ablässe

Die Ablässe können immer für sich selbst gewonnen oder den Seelen der Verstorbenen zugewandt werden. Sie können jedoch nicht für noch lebende Personen erworben werden. 

Ablassgebete

Ein Gebet in der Meinung des Heiligen Vaters sind z.B. ein Vaterunser oder ein Ave Maria. Die Meinungen des Heiligen Vaters sind von der Kirche objektiv festgelegt und nicht an eine spezielle Person gebunden. Es handelt sich um folgende Intentionen: 

  • die Überwindung der Irrlehren
  • die Ausbreitung des Glaubens
  • die Bekehrung der Sünder
  • der Friede zwischen den christlichen Völkern.

 

Grab auf dem Wiener Zentralfriedhof