
Die Zahl der “legalen” Abtreibungen in Polen war im Jahr 2021 zehnmal niedriger als im Jahr 2020. Dies ist auf neue Gesetze zurückzuführen, die das Leben des ungeborenen Kindes besser schützen. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums sank die Zahl der Abtreibungen im vergangenen Jahr auf 107.
Ende Oktober 2020 hatte das polnische Verfassungsgericht entschieden, dass eugenische Abtreibungen verfassungswidrig seien. Bis zur Rechtsgültigkeit des Richterspruchs hatte das polnische Recht vorgesehen, dass das Recht auf Leben in der pränatalen Phase geschützt ist. Es wurden nur drei Ausnahmen, beziehungsweise Umstände gewährt, die im polnischen “Gesetz über Familienplanung” beschrieben werden. Demnach war eine Abtreibung im Falle einer Schwangerschaft aufgrund einer Vergewaltigung, einer Bedrohung für das Leben oder die Gesundheit der Mutter und auch in einer Situation mit „hoher Wahrscheinlichkeit einer schweren und irreversiblen Anomalie des Fötus oder einer unheilbaren lebensbedrohlichen Krankheit“ nicht strafbewährt. Der letzte Fall wurde nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes gestrichen.
Magdalena Korzekwa-Kaliszuk, Rechtsanwältin und Psychologin, Vorsitzende einer Pro-life-Stiftung zeigt sich zufrieden: „Das Gesetz funktioniert und hat konkrete Menschen gerettet.“ In den Vorjahren lag die Zahl der vom Gesundheitsministerium registrierten Abtreibungen bei 1.076 (2018 und 2020) und 1.110 im Jahr 2019. Laut Magdalena Korzekwa-Kaliszuk hätten in Polen, wenn das Gesetz nach dem Gerichtsurteil nicht geändert worden wäre, auch im vergangenen Jahr 1.000 Kinder vor ihrer Geburt ihr Leben verloren, hauptsächlich wegen des Verdachts auf Trisomie 21. „Ein gutes Gesetz hat einen positiven Einfluss auf die Einstellung der Menschen. Einerseits stärkt es die Überzeugung, dass das Recht auf Leben nicht von der Diagnose eines pathologischen Zustands abhängen sollte. Andererseits bedeutet die Tatsache, dass es nicht möglich ist, ein Kind aus eugenischen Gründen zu töten, dass Ärzte keinen Grund mehr haben, Eltern eine Abtreibung nahe zu legen oder sogar Druck auf sie auszuüben", sagte Korzekwa-Kaliszuk. Sie meint außerdem, dass in Polen oft Druck auf Frauen ausgeübt wurde, um aus angeblich eugenischen Gründen abzutreiben. In der Presse zitierte Daten belegen, dass 75 der 107 Abtreibungen aus so genannten eugenischen Gründen vorgenommen wurden, d.h. aus Gründen, die durch die Entscheidung des polnischen Verfassungsgerichts beseitigt wurden.
Organisationen und Politiker, die für eine Schwächung des rechtlichen Schutzes des Lebens ungeborener Kinder eintreten, behaupten dagegen, dass sich polnische Frauen nach der richterlichen Entscheidung für eine Abtreibung im Ausland entscheiden. Laut der linken Abgeordneten Joanna Scheuring-Wielgus soll ihre Zahl „in die Tausende“ gehen. Für diese Behauptung wurden jedoch keine Beweise vorgelegt. Magdalena Korzekwa-Kaliszuk antwortet: „Auch wenn einige Eltern immer noch beschlossen haben, ihre Kinder mit mutmaßlichen Krankheiten zu töten, entweder illegal oder im Ausland, hat die große Mehrheit von ihnen dem Kind erlaubt zu leben, und das ist ein unbestreitbarer Sieg, der durch das Urteil des polnischen Verfassungsgerichts möglich wurde.“