
Mit sofortiger Wirkung setzt der Deutsche Distrikt der Priesterbruderschaft St. Pius X. das gesetzlich vorgeschriebene Verbot von öffentlichen Gottesdiensten um. Die Gläubigen sind von der Sonntagspflicht befreit. Die Kirchen bleiben für privates Gebet selbstverständlich offen. Unsere Priester werden für die Beichte und für Gespräche zur Verfügung stehen. Die hygienischen Vorsichtsmaßnahmen auf den ausgehängten Plakaten sind unbedingt zu beachten. Es wird ein zentraler Livestream aus unserem Priesterseminar in Zaitzkofen auf https://fsspx.de eingerichtet. Hierüber kann die Sonntagsmesse von zuhause aus mitverfolgt werden. Der Hirtenbrief „Stärkung in der Zeit der Prüfung“ gibt den Gläubigen wertvolle Gedanken, insbesondere zur Geistlichen Kommunion.
Wir beklagen das Ausmaß der Verbote der staatlichen Behörden. Sie sind einschneidend und schmerzlich. Gottesdienste unter hygienisch korrekten Umständen müssten weiterhin erlaubt sein. Gerade in solchen Zeiten brauchen die Gläubigen die Kraft der heiligen Messe, des Gebetes und der Sakramente. Diese sind für das christliche Volk lebensnotwendig. Es ist unmenschlich, den Seelen das wahre Leben vorzuenthalten, welches Christus ist, während selbstverständlich weiterhin alles Notwendige beschafft werden kann, um das Leben des Leibes zu erhalten. Es zeugt von einer unchristlichen Atmosphäre, die unsere Gesellschaft durchdrungen hat, dass das Leben des Leibes als das höchste Gut betrachtet wird. Die augenblickliche Krise lässt die theoretische Gottlosigkeit in der Praxis offenbar werden. Unser Herzensanliegen bleibt, den Seelen beizustehen und sie im Glauben zu stärken.
Wir sehen das Verbot der öffentlichen Gottesdienste als eine Vorsichtsmaßnahme an, die wir aufgrund folgender Überlegungen dennoch umsetzen wollen:
- Der Staat hat grundsätzlich das Recht, Maßnahmen zu ergreifen, um die Bevölkerung vor Gefahren zu schützen. Der Umstand, dass man die Gefahrenlage evtl. anders einschätzt, entbindet nicht vom zivilen Gehorsam.
- Eine Befolgung der staatlichen Anordnung widerspricht nicht dem Glauben.
- Es steht fest, dass die Erkrankung durch das Coronavirus bei alten Menschen oft einen schweren Verlauf nimmt und tödlich enden kann.
Das Sonntagsgebot verpflichtet nicht unter schwerem eigenen Nachteil. Darum müssen die Priester nicht unter drakonischer Strafandrohung Sonntagsmessen anbieten. Seelsorger sind dann schwer verpflichtet, Sakramente zu spenden, wenn die Bittenden sonst schweren geistlichen Schaden erleiden würden. Wer nicht an einer Sonntagsmesse teilnehmen kann, weil keine stattfindet, erleidet dadurch keinen schweren geistlichen Schaden. Aufgrund von extrem widrigen Umständen die Sonntagsmessen ausfallen zu lassen, ist keine Glaubensfrage. Das ist eine Frage der Klugheit. Das oberste Ziel muss die dauerhafte Sicherstellung der angemessenen liturgischen Verehrung Gottes und der sakramentalen Versorgung der Gläubigen sein. Behördlich geschlossene Priorate oder in strenger Quarantäne weggesperrte, schwerkranke oder tote Priester würden sicher nicht helfen, diese Ziele zu erreichen.
Zu den Zeiten der Märtyrer waren die Gottesdienste aus Hass gegen den Glauben verboten. Das derzeitige Verbot der Gottesdienste beruft sich dagegen auf den Schutz der Bevölkerung vor der Ansteckung. Wenn heute jemand bestraft würde, weil er sich dem Verbot widersetzt hat, würde er nicht als „Märtyrer“ leiden. Auch vor 100 Jahren wurden aufgrund der Spanischen Grippe vergleichbare Verbote ausgesprochen und von kirchlicher Seite mitgetragen.
Stuttgart, 18. März 2020
Pater Stefan Pfluger
Distriktoberer der Priesterbruderschaft St. Pius X. in Deutschland
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